Mitglied werden
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die hauptberuflich als Kraftfahrzeugsachverständiger in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist und als Freiberufler, Vertragspartner der GTÜ oder Geschäftsführer eines Vertragspartners der GTÜ ist.
Vertragspartner der GTÜ in diesem Sinne ist jede natürliche oder juristische Person, die mit der GTÜ oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen einen Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erbringung der Leistungen von Kraftfahrzeugsachverständigen abgeschlossen hat, soweit ihr in diesem Vertrag gestattet wird, in der Öffentlichkeit als GTÜ-Partner aufzutreten.
Die Aufsichtsbehörde fordert eine Selbständigkeit des AGS-Mitgliedes. Sollten Sie als Angestellter in einem Sachverständigenbüro arbeiten, so ist die Mitgliedschaft nicht erforderlich, wenn Ihr Arbeitgeber bereits Mitglied ist.
Zur Anmeldung gelangen Sie im Menü unter Kontakt, Aufnahmeantrag